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Allgemeine Impfpflicht geplant

Die Bundesregierung plant die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren. Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen haben einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Der Bundestag soll in seiner Sitzung am 18. März über das Gesetz entscheiden.

Wird der Gesetzentwurf (https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-883000) so übernommen, dann müssen ab 1. Oktober 2022 alle Personen über 18 Jahren einen Impf- oder Genesenennachweis haben. Der Nachweis muss auf Anforderung vorgelegt werden.

Die Bundesregierung will in zwei Schritten vorgehen. Ab dem 15. Mai sollen alle Erwachsenen zunächst persönlich von ihren Krankenkassen kontaktiert und über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert werden. Im zweiten Schritt wird dann die allgemeine Impfpflicht eingeführt.

Unter die Impflicht fallen Personen ab 18, die sich seit mindestens sechs Monaten in der BRD aufhalten. Ausnahmen gelten für Schwangere in den ersten drei Monaten und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können. Die Regel soll vierteljährlich bewertet werden und ist befristet auf 31. Dezember 2023, „um die mit der Impfpflicht in Zusammenhang stehenden Belastungen zu begrenzen“, heißt es wörtlich in dem Entwurf.

Gleichwohl regt sich Widerstand gegen das Vorhaben der Regierung. Wie die Berliner Zeitung berichtet (https://www.berliner-zeitung.de/news/wissenschaftler-darum-ist-die-impfpflicht-verfassungswidrig-li.216116) haben 81 Wissenschaftler, Juristen, Mediziner, Psychologen, Literaturwissenschaftler, Physiker und Chemiker, 70 Seiten ausgearbeitet und den Bundestagsabgeordneten vorgelegt. Darin kommen die Verfasser zu dem Entschluss, dass die Impfpflicht verfassungswidrig sei. Wörtlich heißt es hier: „Die Impfpflicht ist weder geeignet noch erforderlich noch angemessen, um die Zahl der schweren Erkrankungen effektiv zu senken und eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.“ Zudem bestehe ein hohes Risikopotenzial durch die Impfung. Die Wissenschaftler begründen dies damit, dass parallel zu den Impfkampagnen die Zahl der Todesfälle anstieg ebenso wie die Zahl bestimmter Erkrankungen wie Myokarditis (Herzmuskelentzündung) und Perikarditis (Herzbeutelentzündung).

Mit der Impfpflicht sehen sie Grundrechte eingeschränkt, unter anderem auf körperliche Unversehrtheit mit der Gefahr auf Verletzung der Menschenrechte und der Selbstbestimmung.

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