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Impfpflicht für Tätige in Heil- und Pflegeanstalten

Rechtliche Regeln und deren Praxis

Vom 16.03. bis 31.12.2022 galt eine Impfpflicht für alle Personen, die in Heil- oder Pflegeeinrichtungen tätig sind. Die gesetzliche Grundlage wurde durch den im Dezember 2021 in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingefügten § 20a geschaffen.

Was dieser Paragraph vorschreibt und welche Handlungen bzw. Unterlassungen sanktioniert werden, war sehr undurchsichtig.

Ein umfassender praxisbezogener Katalog von Fragen und Antworten findet sich bei den Ärztinnen und Ärzten für Individuelle Impfentscheidung:
https://individuelle-impfentscheidung.de/standpunkt/covid-19-impfung/einrichtungsbezogene-corona-impfpflicht-faqs.html

Es gibt dazu auch eine Vielzahl rechtlicher Analysen und von Handlungsempfehlungen von Rechtsanwälten:

Rechtliche Informationen zur Impfpflicht

Aktionen

In vielen Aktionen wehren sich viele von der Impfpflicht Betroffene. Es gibt folgende Aktionen.

Aktionen gegen die Impfpflicht

Weiterführende Informationen

Anhörungung im Thüringer Landtag zur Petition gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht:

Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 5, Teil 6, Teil 7

Informationen zur Impfung

Informationen zu den Fragen

  • Wovor schützt die Impfung?
  • Welche Nebenwirkungen treten auf?
  • Gibt es alternative Behandlungsmethoden?
  • Ist die Impfung indiziert?
  • Was bedeutet die „bedingte Zulassung“ der Wirkstoffe?

finden Sie unter Fragen zur Impfung.